Hygiene-Regeln für die Gottesdienste in Rödelsee und Fröhstockheim
Nur unter strengen Auflagen dürfen die Kirchen seit dem 4. Mai 2020 wieder öffentliche Wortgottesdienste feiern. Diese Auflagen sind eine Vereinbarung zwischen den ev./kath. Kirchen in Bayern und der Staatskanzlei in München. Die Kirchenvorstände der jeweiligen Gemeinden müssen die Auflagen beschließen und ein Team organisieren, das die Umsetzung der Auflagen und Regeln umsetzt.
So haben für unsere beiden Kirchen in Rödelsee und Fröhstockheim haben die beiden Kirchenvorstände beschlossen: